Räumlichkeiten für Ihre Feier
Wir überlassen Ihnen für Feste und Feiern einige unserer Räume und berechnen dafür eine Nutzungspauschale. Der Vorraum, der Couchbereich und die Küche können samstagabends für Feierlichkeiten kostengünstig genutzt werden.
Zusammensetzung der Kosten
- Nutzungspauschale für Raumnutzer*innen…
- zwischen 18 bis 21 Jahre (junge Erwachsene):
110€ - ab 22 Jahre (junge Erwachsene):
150€
- zwischen 18 bis 21 Jahre (junge Erwachsene):
- Kaution: 300€
Raumnutzungsbedingungen:
- Maximale Personenzahl: 60 Personen
- Der/die Veranstalter*in muss mindestens 18 Jahre alt und während der gesamten Zeit anwesend sein
- Bei Nutzung durch junge Erwachsene (18 – 21 Jahre) muss der Raumnutzungsvertrag von zwei jungen Erwachsenen unterschrieben werden
- Die Veranstaltung darf von 18:00 bis maximal 04:00 Uhr stattfinden
- Die Räume müssen aufgeräumt und sauber in der Regel bis Sonntag 11:00 Uhr verlassen werden
- Im Hof sowie beim Kommen und Gehen ist auf eine geringe Lautstärke zu achten. Der Treff befindet sich in einem Wohngebiet, dementsprechend ist eine Rücksichtnahme auf die umliegenden Anwohner*innen unbedingt erforderlich
- Es gilt ein absolutes Rauchverbot im Haus und auf dem Gelände. Zum Rauchen muss zu jeder Zeit das Gelände verlassen werden. Kippenstummel müssen zudem in den dafür vorgesehenen Aschenbecher entsorgt werden
- Bei Absage des Raumnutzungstermins fällt eine wie folgt gestaffelte Ausfallgebühr an. Grundsätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € erhoben:
- 1 Monat vorher 50 €
- 14 Tage vorher 70 €
- 1 Woche vorher gesamte Nutzungspauschale
Ablauf bei Interesse an einer Raumnutzung:
- Anfrage stellen
Für Raumanfragen bitte unser Kontaktformular nutzen oder sich telefonisch unter der 089 / 637 012 0 an uns wenden. Telefonische Anfragen sind ausschließlich dienstags zwischen 14:00 und 18:00 sowie mittwochs zwischen 15:00 und 19:00 Uhr möglich. - Gemeinsame Besichtigung der Räume und Vorvertrag
Kommt eine Raumüberlassung zustande, findet eine gemeinsame Besichtigung der Räumlichkeiten statt. Hier können nochmals letzte Fragen geklärt sowie die Räume begutachtet werden. Die Besichtigungen finden nach vorheriger Terminvereinbarung zu den Öffnungszeiten des Offenen Treffs im Jugendbereich statt.
- Schlüsselübergabe und Vertragsunterzeichnung
Im nächsten Schritt findet vor der Raumüberlassung die Unterzeichnung des Vertrages und die Schlüsselübergabe statt. Dies geschieht in der Regel am Tag der Veranstaltung (Samstag um 17:30 Uhr). Zusammen mit der Vertragsunterzeichnung ist auch die festgelegte Kaution für die Raumüberlassung zu zahlen. - Schlüsselrückgabe
Die Rückgabe des Schlüssels an den KJT ZeitFrei findet am darauffolgenden Dienstag zur vereinbarten Uhrzeit statt. Sofern es nichts zu beanstanden gibt, ist die Raumüberlassung mit der Schlüsselrückgabe für den/die Veranstalter*in abgeschlossen. Sollte es Probleme mit der Raumüberlassung geben, wird der KJT ZeitFrei gegebenenfalls nochmals Kontakt aufnehmen.
Hinweis:
Die Einrichtung erbringt im Auftrag der Landeshauptstadt München Leistungen nach §11 SGB VIII. Gemäß der Leistungsbeschreibung der Einrichtung gehört dazu auch das Angebot von Raumnutzungen für die Bürger*innen des Sozialraums. Für diese Raumnutzungen werden je nach Art und Umfang Unkostenbeiträge erhoben, die ein Ausgleich für den entstehenden Aufwand sind.
Sie haben Interesse?
Wir freuen uns auf ihren Anruf oder Nachricht!